Ist man erst auf ein dubioses
Angebot der Firma
Online Service LTD reingefallen, wird man ersteinmal mit ein paar
E-Mails aufgefordert den Betrag zu zahlen, da man ja angeblich einen
Vertrag mit 12 Monate Laufzeit eingegangen sein soll. Den meisten
Nutzern fällt jetzt erst auf das Sie in die Falle getappt
sind.
Diese E-Mails sollte man getrost übersehen und auf gar keinen
Fall
zahlen. Reagiert man nicht auf die E-Mails bekommt man schon bald ein
Schreiben eines Anwalts, meist ist das eine Anwältin aus
München namens Katja Günther. Die übliche
Masche dieser
Firma ist es den Leuten Angst einzujagen indem Sie mit einem
Mahnverfahren oder einem Schufaeintrag drohen. Man sollte sich hier
aber niemals unterkriegen lassen, denn so einfach ist es nicht zu
behaupten man wäre ein rechtskräftigen Vertrag
eingegangen
obwohl nicht beide Parteien davon wussten. Oft drohen Sie noch mit dem
Besitz der IP Adresse, welche ja beweisen würde das man auf
der
Website war und einen Vertrag eingegangen ist, aber darüber
muß man sich wirklich keine Sorgen machen denn das sagt
überhaupt nichts aus außer bei welchem Internet
Provider man
ist. Meist verlaufen diese Zahlungsaufforderungen im Sande, doch
jüngsten Gerüchten zufolge geht diese
Anwältin
mittlerweile schon so weit und schickt gerichtliche Mahnverfahren raus,
obwohl diese Firma genau weiß das sie damit nicht durch
kommt.
Bekommt man tatsächlich einen solchen Mahnbescheid
muß man
unbedingt binnen 2 Wochen Widerspruch einlegen, dafür reicht
ein
Kreuz auf dem beigefügten Formblatt und das Mahnverfahren ist
beendet. Eine Begründung muß nicht und sollte auch
nicht
angegeben werden.Wird kein Widerspruch eingelegt, ergeht nach Ablauf
der Widerspruchsfrist ein Vollstreckungsbescheid. Gegen den
Vollstreckungsbescheid kann man noch binnen 2 Wochen Einspruch
einlegen,
aber der Vollstreckungsbescheid steht einem für
vorläufig vollstreckbar erklärten
Versäumnisurteil gleich. Das
heißt das er sofort, ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar
ist.
Es kann also sein, dass der Gläubiger den
Vollstreckungsbescheid gleich durch den Gerichtsvollzieher zustellen
lässt und ihn so auch sofort vollstreckt! Es ist also extrem
wichtig bei einem Mahnbescheid der dubiosen Firma binnen 2 Wochen
Widerspruch einzulegen.