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Website Abzocke, so verhält man sich richtig.

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Ist man erst auf ein dubioses Angebot der Firma Online Service LTD reingefallen, wird man ersteinmal mit ein paar E-Mails aufgefordert den Betrag zu zahlen, da man ja angeblich einen Vertrag mit 12 Monate Laufzeit eingegangen sein soll. Den meisten Nutzern fällt jetzt erst auf das Sie in die Falle getappt sind. Diese E-Mails sollte man getrost übersehen und auf gar keinen Fall zahlen. Reagiert man nicht auf die E-Mails bekommt man schon bald ein Schreiben eines Anwalts, meist ist das eine Anwältin aus München namens Katja Günther. Die übliche Masche dieser Firma ist es den Leuten Angst einzujagen indem Sie mit einem Mahnverfahren oder einem Schufaeintrag drohen. Man sollte sich hier aber niemals unterkriegen lassen, denn so einfach ist es nicht zu behaupten man wäre ein rechtskräftigen Vertrag eingegangen obwohl nicht beide Parteien davon wussten. Oft drohen Sie noch mit dem Besitz der IP Adresse, welche ja beweisen würde das man auf der Website war und einen Vertrag eingegangen ist, aber darüber muß man sich wirklich keine Sorgen machen denn das sagt überhaupt nichts aus außer bei welchem Internet Provider man ist. Meist verlaufen diese Zahlungsaufforderungen im Sande, doch jüngsten Gerüchten zufolge geht diese Anwältin mittlerweile schon so weit und schickt gerichtliche Mahnverfahren raus, obwohl diese Firma genau weiß das sie damit nicht durch kommt. Bekommt man tatsächlich einen solchen Mahnbescheid muß man unbedingt binnen 2 Wochen Widerspruch einlegen, dafür reicht ein Kreuz auf dem beigefügten Formblatt und das Mahnverfahren ist beendet. Eine Begründung muß nicht und sollte auch nicht angegeben werden.Wird kein Widerspruch eingelegt, ergeht nach Ablauf der Widerspruchsfrist ein Vollstreckungsbescheid. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann man noch binnen 2 Wochen Einspruch einlegen, aber der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Das heißt das er sofort, ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar ist. Es kann also sein, dass der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid gleich durch den Gerichtsvollzieher zustellen lässt und ihn so auch sofort vollstreckt! Es ist also extrem wichtig bei einem Mahnbescheid der dubiosen Firma binnen 2 Wochen Widerspruch einzulegen.


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